Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
- Leicht entzündliche Materialien, wie Streichhölzer
- Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- Oxidierende Stoffe, wie Bleichpulver und Superoxid
- Giftige und ansteckende Substanzen, wie Quecksilber sowie Bakterien- und Viruskulturen
- Radioaktive Materialien
- Ätzende Stoffe, wie Säuren, Laugen und Nassbatterien
- Stark magnetische Materialien
- Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, selbst wenn sie nur geringe Mengen Benzin enthalten haben
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Explosivstoffe und Feuerwerkskörper, einschließlich Fackeln
- Behälter mit Gasen, wie Reizgas, Selbstverteidigungssprays, Campingkocher
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, zum Beispiel Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
Neue Sicherheitsbestimmungen
Liste der verbotenen Gegenstände