Sicherheitsbestimmungen

 

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Sicherheitsbestimmungen


Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
  • Leicht entzündliche Materialien, wie Streichhölzer
  • Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Stoffe, wie Bleichpulver und Superoxid
  • Giftige und ansteckende Substanzen, wie Quecksilber sowie Bakterien- und Viruskulturen
  • Radioaktive Materialien
  • Ätzende Stoffe, wie Säuren, Laugen und Nassbatterien
  • Stark magnetische Materialien
  • Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, selbst wenn sie nur geringe Mengen Benzin enthalten haben
  • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
  • Explosivstoffe und Feuerwerkskörper, einschließlich Fackeln
  • Behälter mit Gasen, wie Reizgas, Selbstverteidigungssprays, Campingkocher
  • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, zum Beispiel Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
 

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